Rechtliche Hinweise
Zusammenarbeit
Rolle von OCD Consulting
OCD Consulting ist als Vermittler tätig. Wir unterstützen dabei, passende Subunternehmer, Fachbetriebe und zusätzliche Ausführungskapazitäten zusammenzubringen. Wir bringen Anfrage, Bedarf und mögliche Partner zusammen und bleiben bei organisatorischen Fragen oder Unklarheiten als Ansprechpartner erreichbar.
Unverbindliche Anfrage
Eine Anfrage über diese Website ist unverbindlich. Durch das Absenden des Formulars kommt noch kein Auftrag, kein Vermittlungsvertrag und keine Zahlungspflicht zustande. Ein Auftrag entsteht erst durch eine gesonderte Vereinbarung oder ein ausdrücklich angenommenes Angebot.
Keine Arbeitnehmerüberlassung
OCD Consulting überlässt keine Arbeitnehmer und betreibt keine Zeitarbeit. Wir stellen kein eigenes Baustellenpersonal zur Verfügung und üben kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern, Subunternehmern oder Fachbetrieben auf der Baustelle aus. Die beteiligten Betriebe bleiben rechtlich und wirtschaftlich eigenständig.
Verträge zwischen den Beteiligten
Bei einer reinen Vermittlung schließen Auftraggeber und Subunternehmer beziehungsweise Fachbetrieb ihre Verträge grundsätzlich direkt miteinander. OCD Consulting wird dadurch nicht automatisch Partei des Bau- oder Werkvertrags und übernimmt keine Verantwortung für die handwerkliche Ausführung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Keine Bauleitung oder Fachplanung
OCD Consulting übernimmt über diese Website keine Bauleitung, keine Bauplanung, keine Architekten- oder Ingenieurleistungen und keine technische Fachplanung. Fachliche Ausführung, Abnahme, Gewährleistung und Haftung für die handwerkliche Leistung liegen bei den jeweils beauftragten Vertragspartnern.
Individuelle Vereinbarungen
Leistungen, Preise, Vergütungen und konkrete Vertragsbedingungen werden nicht pauschal über diese Website festgelegt. Sie richten sich nach dem jeweiligen Bedarf, dem Umfang der Unterstützung und der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
Subunternehmer und Nachweise
Bei einer konkreten Zusammenarbeit können je nach Auftrag Unterlagen, Nachweise, Versicherungen, Qualifikationen oder sonstige Informationen der beteiligten Betriebe erforderlich sein. Dazu können zum Beispiel Gewerbenachweise, Qualifikationen, Versicherungsnachweise oder steuerliche beziehungsweise sozialversicherungsrechtliche Bescheinigungen gehören. Welche Unterlagen benötigt werden, wird im Einzelfall abgestimmt.
Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Website ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder bautechnische Beratung. Bei rechtlichen Einzelfragen, insbesondere zu Verträgen, Haftung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit, Mindestlohn oder grenzüberschreitendem Einsatz von Subunternehmern, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.